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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98 (https://dejure.org/1998,8665)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.1998 - L 17 U 162/98 (https://dejure.org/1998,8665)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - L 17 U 162/98 (https://dejure.org/1998,8665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergangsleistungen wegen Aufgabe gefährdender Tätigkeiten; Tätigkeit des Scherenschleifers und Messer-Richters; Lärmeinwirkungen mit einem Beurteilungspegel von 96 dB(A); Bezug der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; insbesondere wegen Schäden am gesamten Bewegungsapparat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 6 U 229/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98
    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf - S 6 U 229/96 - kam Prof. Dr. P ..., Chefarzt der HNO-Klinik am P ...-Hospital in R ..., in seinem vom SG veranlaßten Gutachten vom 13.02.1997 zu dem Ergebnis, die beim Kläger feststellbare geringgradige Schwerhörigkeit beiderseits mit Ohrgeräuschen sei mit einer MdE von 20 v.H. einzuschätzen.

    Darauf haben nicht nur Prof. Dr. P ... in seiner beratungsärztlichen Stellungnahme vom 24.02.1995, sondern auch Prof. Dr. B ... und der im Vorprozeß - S 6 U 229/96 SG Düsseldorf - als Sachverständiger gehörte Prof. Dr. P ... hingewiesen.

  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98
    Die für eine BK relevanten, besonderen, schädigenden Einwirkungen müssen den Versicherten am konkreten Arbeitsplatz treffen und in seiner Person die individuelle Gefahr begründen, daß sie i.S.d. Kausalitätsanforderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung eine BK entstehen, wieder aufleben oder - was für den vorliegenden Fall einschlägig ist - verschlimmern lassen (Mehrtens/Perlebach a.a.O. mit Hinweis auf BSGE 40, 146, 148).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98
    Eine Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV liegt vor, wenn das Risiko einer Schädigung für den Versicherten über den Grad hinausgeht, der bei anderen Versicherten bei einer vergleichbaren Beschäftigung besteht (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 22.03.1983 - 2 RU 22/81 - und vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 - Mehrtens/Perlebach a.a.O. m.w.N.).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98
    Eine Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV liegt vor, wenn das Risiko einer Schädigung für den Versicherten über den Grad hinausgeht, der bei anderen Versicherten bei einer vergleichbaren Beschäftigung besteht (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 22.03.1983 - 2 RU 22/81 - und vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 - Mehrtens/Perlebach a.a.O. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 17 U 234/14

    Übergangsleistungen nach der BKV

    Der erkennende Senat hat für den vergleichbaren Fall, dass eine Erwerbsunfähigkeit unabhängig von den Folgen einer anerkannten BK bzw. von dem Gesundheitszustand eintritt, der die konkrete Gefahr im Sinne des § 3 Abs. 1 BKV begründet, bereits entschieden (Urteil vom 9.12.1998, L 17 U 162/98, juris), dass ab diesem Zeitpunkt ein ursächlich auf die etwaige festgestellte konkrete Gefahr zurückzuführender Minderverdienst nicht mehr vorliegt.

    Nur dann, wenn die Feststellung von Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger allein oder zumindest wesentlich auf der Gesundheitsstörung beruht, welche die konkrete Gefahr im Sinne von § 3 Abs. 1 BKV begründet, entfällt die Übergangsleistung nicht (Senatsurteil vom 9.12.1998, a.a.O. Rn. 42 mwN).

  • SG Düsseldorf, 11.02.2014 - S 6 U 445/10

    Gewährung von höheren Übergangsleistungen ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit

    Nur dann, wenn die Rentengewährung zumindest wesentlich auf Gesund-heitsstörungen beruhte, welche die konkrete Gefahr im Sinne des § 3 Abs. 1 BKV begründen würde, wäre ein Entfallen der Übergangsleistung nicht zu rechtfertigen (vgl. Urteil des LSG (Landessozialgericht) Nordrhein-Westfalen - L 17 U 162/98 - vom 09.12.1998 - Rn. 42 m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 23.09.2004 - S 19 U 283/99
    Vor diesem Hintergrund bedarf es zur Klärung der Frage, ob ein klägerischer Anspruch auf die begehrten Übergangsleistungen über den 30. September 1994 hinaus dem Grun-de nach besteht, einer Differenzierung (siehe dazu Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg, Urteil vom 01. September 1994 - L 10 U 2198/93 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. Dezember 1998 - L 17 U 162/98 - Mehrtens/Perlebach, Kom-mentar zur BKV, G § 3 Randnr. 5.11): Tritt die EU unabhängig von den Folgen der aner-kannten Berufskrankheit bzw. von dem Gesundheitszustand, der die konkrete Gefahr im Sinne des § 3 Abs. 1 BKV begründet, ein, so liegt ab diesem Zeitpunkt ein ursächlich auf die etwaig festgestellte konkrete Gefahr zurückzuführender Minderverdienst nicht (mehr) vor.
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